Kosten

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KOSTEN

Wenngleich systemische Beratung und Therapie eine wissenschaftlich anerkannte Methode ist, zählt sie in Deutschland bisher noch nicht zu den Kassenleistungen. Somit ist in vielen Fällen eine Übernahme der Kosten für Begleitung / Beratung / Therapie durch die gesetzliche Krankenkasse nicht möglich. Jedoch gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenerstattung für bestimmte Therapien bei den gesetzlichen Krankenkassen zu stellen. Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt Kostenerstattung am Seitenende.

Mehrere gesetzliche Krankenkassen übernehmen mittlerweile auch die Kosten für ein Systemisches Gesundheitscoaching, da bereits entsprechende Kooperationsverträge mit dem Versorgungspartner SYSTHEB UG bestehen. Ziel des Systemischen Gesundheitscoachings ist ein wohnortnahe, schnelle Hilfe und Unterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen. So können lange Wartezeiten für freie Therapieplätze vermieden und eine zügige, nachhaltige seelische Stabilisierung erreicht werden.

Da ich durch die Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) als systemische Therapeutin und Familientherapeutin zertifiziert bin und die Erlaubnis zur allgemeinen Heilkunde und zur Heilkunde für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) erworben habe, übernehmen einzelne Privatkrankenkassen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen ganz oder teilweise auch die Kosten für die Therapie. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung und ggf. bei den Beihilfestellen des öffentlichen Dienstes nach.

Die Kosten für Stresstoleranz-Coaching oder Kommunikations-Coaching sind für alle Berufstätigen als „Werbungskosten“ von der Steuer voll absetzbar. Hierdurch reduzieren sich die Kosten für Sie nachträglich – je nach Steuersatz – i.d.R. um 30% – 50%.

Die Kosten für therapeutische Behandlungen können in der Steuererklärung ebenfalls unter der Kategorie „Außergewöhnliche Belastungen“ als Gesundheitskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Weiterhin kann Familientherapie und -beratung beim Jugendamt oder beim Sozialamt beantragt und über das KJHG (Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz) finanziert werden.

Die meisten meiner Klient*innen bevorzugen, die Kosten der Beratung oder Therapie selbst zu tragen (hierzu finden Sie weitere Informationen unter dem Punkt Selbstzahler) oder, falls vorhanden, auf eine Krankenzusatzversicherung, die Heilpraktikerleistungen beinhaltet oder die Private Krankenversicherung, zurückzugreifen. Konkrete Modalitäten können Sie direkt bei Ihrer Heilpraktikerzusatzvericherung / Privaten Krankenversicherung in Erfahrung bringen.

Die aktuellen Kostensätze für Selbstzahler*innen finden Sie in den AGBs.

Begleitung kann sowohl in der Praxis als auch in Ihrem Haushalt oder außerhalb stattfinden. Zeitkontingente und Preise nach Vereinbarung. Sprechen Sie mich gerne dazu an!

Termine sind bis 48 Std. vor Beginn kostenfrei stornier- und verschiebbar.

Therapiesitzungen sind 60, 90 oder 120 Minuten lang. Preise nach Vereinbarung. Sprechen Sie mich gerne dazu an!

Termine sind bis 48 Std. vor Beginn kostenfrei stornier- und verschiebbar.

Coachings dauern in der Regel 60 oder 90 Minuten. Preise nach Vereinbarung. Sprechen Sie mich gerne dazu an.

Termine sind bis 48 Std. vor Beginn kostenfrei stornier- und verschiebbar.

Für die Klient*innen hat es verschiedene Vorteile, wenn sie die Kosten für eine Psychotherapie und von Heilpraktiker*innen erbrachte psychotherapeutische Leistungen selbst bezahlen:

Hilfesuchende als Selbstzahler erhalten zumeist sofort einen Therapieplatz, da sie bspw. nicht auf ein Gutachten für die Bewilligung der Kostenerstattung durch die Gesetzliche Krankenkasse warten müssen.

Freie Methodenwahl: Den Hilfesuchenden stehen hierbei deutlich mehr Methoden für eine psychotherapeutische Behandlung zur Verfügung als die von den Gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Verfahren.

Die Treffen/Sitzungen dauern 60, 90 oder 120 Minuten. Die Klient*innen können selbst auch Anzahl und Häufigkeit bestimmen – die Begleitung/Therapie läuft also so intensiv und so lange, wie von den Klient*innen gewünscht.

Der Start wird nicht durch Bürokratie und Verwaltungsaufwand für die Beantragung einer Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse erschwert.

Wenn die Therapie selbst bezahlt wird erfährt die Krankenkasse nichts davon. Es erfolgt keine Diagnosehinterlegung bei einer Kasse. Das wiederum kann Vorteile beim Abschluss von anderen Versicherungen haben.

Die Kosten für selbstbezahlte Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen auch steuerlich absetzbar, auch Kosten für ein berufliches Coaching, für ein Kommunikations- und Stresstoleranz-Coaching können steuerlich abgesetzt werden.

Privatversicherte und Menschen mit einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung sollten sich vor Beginn einer Therapie über ihre individuellen Tarifbedingungen informieren, da die Versicherer sehr unterschiedliche Stundenkontingente pro Jahr erstatten. Teilweise sind psychotherapeutische Behandlungen in den Tarifen nicht berücksichtigt.

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